Verbotene Preisabsprachen durch Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen

Verdacht des Betruges zum Nachteil der Stadt Baden-Baden durch verbotene Preisabsprache bei Herstellern von Feuerwehrfahrzeugen / hier: Prüfung von Schadensersatzansprüchen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gerstner,
aktuellen Presseberichten zufolge hat das Bundeskartellamt bisher gegen mehrere Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen Bußgelder in Höhe von 20,5 Millionen Euro verhängt.
Bei den drei bislang bekannten Unternehmen handelt es sich um die Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen, die Schlingmann GmbH & Co.KG, Dissen, sowie die Rosenbauer-Gruppe mit Standorten in Luckenwalde und Leonding/Österreich.
Ein weiteres involviertes Unternehmen wurde bislang noch nicht öffentlich genannt.
Die Unternehmen werden beschuldigt, seit mindestens 2001 den Markt für Feuerwehrfahrzeuge untereinander aufgeteilt und über Preisabsprachen die Käufer derartiger Fahrzeuge durch überhöhte Preise betrogen zu haben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, äußerte sich dazu in einer aktuellen Pressemitteilung wie folgt:
„Die am Kartell beteiligten Unternehmen haben seit mindestens 2001 verbotene Preis- und Quotenabsprachen praktiziert und den Markt für Feuerwehrlöschfahrzeuge in Deutschland untereinander aufgeteilt. Vielen Kommunen ist dadurch ein großer finanzieller Schaden entstanden.“
Neben den Ermittlungen gegen Löschfahrzeughersteller führt das Bundeskartellamt auch ein Verfahren gegen Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen, die mit Drehleitern ausgerüstet sind.*
Laut SWR-Berichterstattung hat allein eine Gemeinde im Schwarzwald bei der Beschaffung von zwei kleineren Fahrzeugen einen Schaden von mindestens 30 TSD Euro erlitten und klagt diesen Betrag beim Hersteller ein.
Für die Fraktion von B 90/DIE GRÜNEN stelle ich daher folgenden Antrag:

• Die Stadtverwaltung Baden-Baden möge beim Bundeskartellamt die Namen des vierten involvierten Herstellers von Feuerwehrfahrzeugen und der Hersteller von Drehleiterfahrzeugen erfragen.
• Sodann sollten alle Fahrzeuge, die im relevanten Zeitraum bei den Feuerwehren der Stadt von einer der am Kartell beteiligten Firmen erworben wurden, festgestellt werden.
• Das Bundeskartellamt sollte sodann um Auskunft gebeten werden, mit welchen unzulässigen Aufschlägen die jeweiligen Feuerwehrfahrzeuge verkauft wurden.
• Sofern der Stadt Baden-Baden ein Schaden entstanden ist, werden die betroffenen Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz incl. Zinsen aufgefordert, ggf. durch gerichtliche Geltendmachung.
• Die Verwaltung führt eine analoge Überprüfung auch hinsichtlich der Fahrzeuge mit aufgebauten Drehleitern durch.
• Die Verwaltung unterrichtet den Gemeinderat über den jeweiligen Sachstand zur nächstmöglichen Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Velten
Stadt- und Ortschaftsrat
(im Auftrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN)
Antrag vom 25. April 2011 an Herrn Oberbürgermeister Wolfgang Gerstner

Badisches Tagblatt vom 28.April 2011

BNN vom 29.April 2011