Grünen-Anfrage zu verbotenen Preisabsprachen durch Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen

Verdacht des Betruges zum Nachteil der Stadt Baden-Baden durch verbotene Preisabsprache bei Herstellern von Feuerwehrfahrzeugen / hier: Prüfung von Schadensersatzansprüchen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gerstner,
aktuellen Presseberichten zufolge hat das Bundeskartellamt bisher gegen mehrere Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen Bußgelder in Höhe von 20,5 Millionen Euro verhängt.
Bei den drei bislang bekannten Unternehmen handelt es sich um die Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen, die Schlingmann GmbH & Co.KG, Dissen, sowie die Rosenbauer-Gruppe mit Standorten in Luckenwalde und Leonding/Österreich.
Ein weiteres involviertes Unternehmen wurde bislang noch nicht öffentlich genannt.
Die Unternehmen werden beschuldigt, seit mindestens 2001 den Markt für Feuerwehrfahrzeuge untereinander aufgeteilt und über Preisabsprachen die Käufer derartiger Fahrzeuge durch überhöhte Preise betrogen zu haben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, äußerte sich dazu in einer aktuellen Pressemitteilung wie folgt:
„Die am Kartell beteiligten Unternehmen haben seit mindestens 2001 verbotene Preis- und Quotenabsprachen praktiziert und den Markt für Feuerwehrlöschfahrzeuge in Deutschland untereinander aufgeteilt. Vielen Kommunen ist dadurch ein großer finanzieller Schaden entstanden.“
Neben den Ermittlungen gegen Löschfahrzeughersteller führt das Bundeskartellamt auch ein Verfahren gegen Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen, die mit Drehleitern ausgerüstet sind.*
Laut SWR-Berichterstattung hat allein eine Gemeinde im Schwarzwald bei der Beschaffung von zwei kleineren Fahrzeugen einen Schaden von mindestens 30 TSD Euro erlitten und klagt diesen Betrag beim Hersteller ein.
Für die Fraktion von B 90/DIE GRÜNEN stelle ich daher folgenden Antrag:

• Die Stadtverwaltung Baden-Baden möge beim Bundeskartellamt die Namen des vierten involvierten Herstellers von Feuerwehrfahrzeugen und der Hersteller von Drehleiterfahrzeugen erfragen.
• Sodann sollten alle Fahrzeuge, die im relevanten Zeitraum bei den Feuerwehren der Stadt von einer der am Kartell beteiligten Firmen erworben wurden, festgestellt werden.
• Das Bundeskartellamt sollte sodann um Auskunft gebeten werden, mit welchen unzulässigen Aufschlägen die jeweiligen Feuerwehrfahrzeuge verkauft wurden.
• Sofern der Stadt Baden-Baden ein Schaden entstanden ist, werden die betroffenen Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz incl. Zinsen aufgefordert, ggf. durch gerichtliche
Geltendmachung.
• Die Verwaltung führt eine analoge Überprüfung auch hinsichtlich der Fahrzeuge mit aufgebauten Drehleitern durch.
• Die Verwaltung unterrichtet den Gemeinderat über den jeweiligen Sachstand zur nächstmöglichen Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Velten
Stadt- und Ortschaftsrat
(im Auftrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN)
Antrag vom 25. April 2011 an Herrn Oberbürgermeister Wolfgang Gerstner

Badisches Tagblatt vom 28.April 2011

BNN vom 29.April 2011


Stadtverwaltung Baden-Baden Rechtsamt 76520 Baden-Baden

An die Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat

Ansprechpartner: Herr Dr. Dilli
Feuerwehrbeschaffungskartell
Sehr geehrte Frau Böhlen,
sehr geehrte Herren,
das Bundeskartellamt hat in einem Kartellverfahren Bußgelder gegen die Rosenbauer Feuerwehrtechnik GmbH, die Schlingmann GmbH & Co. KG, die Albert Ziegler GmbH & Co. KG und die IVECO Magirus Brandschutztechnik GmbH wegen kartellrechtswidriger Verhaltensweisen in Hinblick auf Feuerwehrfahrzeuge verhängt. Nunmehr haben die kommunalen Spitzenverbände mit den betroffenen Firmen eine Regulierungsvereinbarung zur außergerichtlichen Schadensbeseitigung getroffen. Die im Insolvenzverfahren befindliche Firma Albert Ziegler GmbH & Co. KG hat sich hieran nicht beteiligt.

Zur Klärung der Schadensfrage wurde im gegenseitigen Einvernehmen das Büro Lademann & Associates GmbH (L & A) beauftragt mit der Fragestellung, ob „den Kommunen durch den Kartellverstoß der Löschfahrzeughersteller ein Schaden entstanden ist und gegebenenfalls zu schätzen, wie hoch dieser ist“. L & A stellte fest, dass die Fahrzeugaufbaupreise im Hinblick auf bestimmte Feuer-wehrfahrzeuge in einem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 23. Juni 2004 überhöht waren. Im Hinblick auf andere als die schadensbetroffenen Feuerwehrfahrzeuge und außerhalb des festgestellten maßgeblichen Zeitraums konnten dagegen keine überhöhten Fahrzeugaufbaupreise festgestellt werden. Aufgrund dieser Erkenntnisse unterbreitete L & A einen Vorschlag zur Schadensregulierung, wonach die teilnehmenden Hersteller einen Betrag von bis zu € 6 738 102,— für einen Regulierungsfonds zur Verfügung stellen.

Die Überprüfung durch die Feuerwehr hat ergeben, dass im maßgeblichen Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 23. Juni 2004 keine Aufträge zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen an die am Kartell beteiligten Hersteller vergeben wurden.
Die Stadt Baden-Baden ist damit von den kartellbedingten Überhöhungen der Preise nicht betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dilli

Schreiben vom 15.Juli 2013 an die Fraktionsvorsitzenden des Baden-Badener Gemeinderates



Badisches Tagblatt und BNN vom 18.Juli 2013


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