Wie viele Stimmen haben Sie?
Zu wählen sind 40 Mitglieder des Gemeinderates, somit haben Sie 40 Stimmen.
Wem können Sie Ihre Stimmen geben ?
Sie können nur denjenigen BewerberInnen Stimmen geben, die in einem der 5 Stimmzettel aufgeführt sind (selbstverständlich auch aus verschiedenen Stimmzetteln).
Wie geben Sie Ihre Stimme ab?
Sie können entweder einen der Stimmzettel ohne jede Art von Kennzeichnung unverändert abgeben; dann erhält jede/r in diesem Stimmzettel aufgeführte BewerberIn eine Stimme. Oder Sie kennzeichnen auf einem oder mehreren Stimmzetteln die BewerberInnen ausdrücklich als gewählt, denen Sie Stimmen geben wollen. Diese Kennzeichnung erfolgt, indem Sie in das Kästchen hinter dem vorgedruckten Namen jeweils ein Kreuz oder die Zahl 1 setzen, wenn Sie dem/der BewerberIn eine Stimme geben wollen, oder die Zahl 2 oder 3 setzen, wenn Sie ihm/ihr zwei oder drei Stimmen geben wollen.
Sofern Sie nur einen Stimmzettel benutzen und dabei auch BewerberInnen aus anderen Stimmzetteln Stimmen geben wollen, so tragen Sie deren Namen in die freien Zeilen des Stimmzettels ein, den Sie für Ihre Stimmabgabe verwenden. Durch die Eintragung erhält der/die BewerberIn eine Stimme; wollen Sie ihm/ihr zwei oder drei Stimmen geben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl 2 oder 3.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Kein Bewerber/keine Bewerberin darf mehr als drei Stimmen erhalten.
Ihre Stimmabgabe ist ungültig, wenn Sie auf den von Ihnen verwendeten Stimmzetteln insgesamt mehr als 40 gültige Stimmen abgeben, oder wenn Sie den/die verwendeten Stimmzettel ganz durchstreichen, durchreißen oder durchschneiden.
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