Grundsatzentscheidung über die zukünftige Nutzung des alten Friedhofsteiles im Stadtteil Steinbach
Sehr geehrter Herr Dr. Rückert,
seit eine Mehrheit des Steinbacher Ortschaftsrates am 19. Juni 1995 die Schließung des alten Steinbacher Friedhofsteiles beschlossen hat, finden dort nur noch Bestattungen von verstorbenen Personen statt, deren Gattin/Gatte bereits vor 1995 dort seine letzte Ruhe fand.
Naturgemäß sind deshalb weite Flächen des alten Friedhofsteiles mit eingeebneten früheren Grabstellen vorhanden, sodass nunmehr eine grundsätzliche Beschlussfassung erfolgen sollte, was künftig mit diesem Teil des Friedhofes geschehen soll. Hier wäre besonders auch das Thema „alternative Bestattungsformen“ anzusprechen, welches z.B. bei sog. „Baumbestattungen“ frühzeitige Planungen erfordert. Andererseits ist es auch nicht akzeptabel, eine derart große Fläche länger als nötig ungenutzt mit hohem Kostenaufwand zu pflegen und unkrautfrei zu halten.
Ich beantrage deshalb für die Ortschaftsratsfraktion B90/Die GRÜNEN die Herbeiführung einer Grundsatzentscheidung über das künftige Konzept für die Flächen des alten Steinbacher Friedhofsteiles nach von der Verwaltung kurzfristig vorzulegenden Alternativen.
Mit freundlichem Gruß!
Günter Seifermann
Stadt- und Ortschaftsrat B90/Die GRÜNEN für die Ortschaftsratsfraktion Rebland
Schreiben an Bürgermeister Rückert vom 05. August 2006

Vorschlag Gartenamt für Neuanlage von Urnengräbern im neuen Friedhofsteil (Ortschaftsrat Rebland am 10.09.12)

Acher- und Bühler Bote vom 12. September 2012

Badisches Tagblatt vom 19. September 2012
Gartenamt Abt. Friedhof+Bestattungen, Sitzung des Ortschaftsrates Rebland am 10.09.2012,Friedhof Steinbach; Entwurf mögliche Umgestaltung Urnengräber Feld C2/C3
In der o. g. Sitzung wurde um eine Aussage zur Ausweisung eines neuen Urnengrabfeldes auf dem alten Friedhofsteil gebeten.
Auf dem neuen Friedhofsteil sind genügend Grabflächen vorhanden, um den zukünftigen Bedarf zu decken. So stehen im neuen Teil derzeit ca. 55 freie Erdwahlgrabstellen in den Feldern A und B zur Verfügung. Der jährliche Bedarf der letzten 7 Jahre liegt bei durchschnittlich fünf bis sechs neuen Wahlgrabstellen. Außerdem übersteigt inzwischen die Zahl der dort innerhalb eines Jahres aufgegebenen Erdwahlgräber die Zahl der Neubelegungen. Somit werden die Erdwahlgrabflächen im neuen Teil auf lange Sicht nicht erweitert, sondern eher reduziert werden. Die vorhandenen Freiflächen bzw. freiwerdenden Grabstellen östlich der Trauerhalle reichen für die Belegungsrotation der anderen Grabarten (Erdreihengräber sowie Urnenreihen- und Urnenwahlgräber) aus. Es ist auch weiterhin von einer Zunahme der Urnenbeisetzungen und damit einem geringeren Flächenverbrauch auszugehen. Eine Trendumkehr zurück zur Sargbestattung und einem wieder deutlich ansteigenden Flächenbedarf ist nicht zu erwarten.
Ein neues Grabfeld auf dem alten Friedhofsteil ist somit nicht erforderlich.
Die Anregung des Ortschaftsrates aus der Sitzung vom 10.09.2012 nehmen wir auf und werden auf eine „Kopf an Kopf“-Belegung in den Urnengrabbereichen verzichten. Eine generelle Abtrennung der Grabfelder durch Heckenpflanzungen ist sowohl aus gestalterischer Sicht als auch auf Grund der damit verbundenen Pflegeintensität und -kosten nicht vorgesehen.
Zwischen Urnenwahl- und Urnenreihengräbern sowie Erdreihengräbern beträgt die Wegebreite bisher 60 cm. Bei neu zu belegenden Grabreihen beabsichtigen wir die Wege künftig auf mindestens 80 cm zu verbreitern, um eine bessere Begehbarkeit zu gewährleisten.
Die nächsten zu belegenden Urnenwahlgräber werden an dem bestehenden Weg oberhalb von Feld G angelegt. Die Belegung der Urnenreihengräber wird in Feld C3 fortgesetzt.
Frank Geyer
Stellungnahme Gartenamt vom 05. Oktober 2012 zu den Vorschlägen und Einwänden von Stadt- und Ortschaftsrat Günter Seifermann

Acher- und Bühler Bote / BNN vom 10. Oktober 2012
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