Grüne erreichen Einhaltung der Begrünungsvorschriften nach Bebauungsplan

Bauantrag Az.1200414 – Flst-Nr. 9862/1 in Steinbach, Dr.-Rudolf-Eberle-Str.44 – Neubau einer Lagerhalle
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hirth,
aus gegebenem Anlass bitte ich Sie, zur Beratung des obigen Bauantrages im Ortschaftsrat Rebland den zwischen Ihrem Bauamt und der Antragstellerin vereinbarten Bepflanzungs- und Begrünungsplan für das Gesamtgrundstück Flst-Nr. 9862/1 inklusive der einzuhaltenden Fristen mit vorzulegen.
Begründung:
Dieses Grundstück liegt an prägnanter Stelle (Entree) des Steinbacher Gewerbegebietes und sollte bezüglich der Pflanz- und Begrünungsvorschriften des geltenden Bebauungsplanes rasch und ohne Befreiungen verwirklicht werden. Die Art und Weise der bereits vorgenommenen Lagerung von Holzstapeln lässt vermuten, dass man wegen der bei Lagerflächen nötigen Heckenpflanzungen entlang der Grundstücksgrenzen nichts plant.
Mit freundlichem Gruß
Günter Seifermann Stadt- und Ortschaftsrat B90/Die GRÜNEN

Schreiben vom 20.Juli 2012 an Herrn Bürgermeister Hirth

Vorgelegter Begrünungsplan im Ortschaftsrat Rebland am 08.Okt.2012



Badisches Tagblatt vom 11.Oktober 2012


In der Sitzung des gemeinderätlichen Bauausschusses vom 25. Oktober 2012 informierte Bürgermeister Hirth auf die Forderung der Grünen im Ortschaftsrat Rebland, dass beim obigen Bauantrag auf der entlang der Westgrenze des Grundstücks im Bereich der vorgesehenen 10 Laubbäume eine durchgehende Hainbuchen-Hecke im Rahmen des Begrünungsplanes und entsprechend den Bestimmungen des Bebauungsplanes gepflanzt werden muss. Diese Hecke wird im Genehmigungsverfahren nun zusätzlich gefordert.



Bad.Neueste Nachrichten vom 02.November 2012 / Acher-und Bühler Bote vom 09. November 2012



Badisches Tagblatt vom 03. November 2012


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