Auswirkungen des neuen Landesglücksspielgesetzes auf die Spielhallenbetreiber in Baden-Baden / Fraktionsanfrage der Bündnisgrünen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Geggus,
mit dem neuen Landesglückspielgesetz ist das Land Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter, weil es die strengsten Regelungen (Suchprävention und Jugendschutz) zum Glücksspiel aufstellt. Damit wurde den Städten ein gutes Steuerungsinstrument gegeben, um dem Wildwuchs von Spielhallen entgegenzuwirken.
500 Meter Abstand müssen Spielhallenbetreiber künftig zu anderen Spielhallen und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten. Künftig müssen die Glücksspielbetreiber auch Sozialkonzepte zur Verhinderung der Spielsucht aufstellen.
Die bündnisgrüne Fraktion des Gemeinderates fragt nach entsprechenden Rückfragen aus der Bevölkerung an, welche Konsequenzen dieses neue Gesetz für die bereits bestehenden Spielhallen in unserer Stadt hat. Gelten die verschärften Bestimmungen (Abstandsregelungen usw) nur für neue Anträge oder auch für bereits bestehende Spielstätten und welche Maßnahmen sind durch unsere Stadt zur Umsetzung des Gesetzes erforderlich?
Für rasche Beantwortung wäre Ihnen unsere Fraktion dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Günter Seifermann
Stadt- und Ortschaftsrat
(im Auftrag der bündnisgrünen Fraktion des Gemeinderates)
Anfrage vom 29.November 2012 an Herrn Bürgermeister Geggus
Antwortschreiben des Bürgermeisters vom 17.Dezember 2012
Ergänzung zur Anfrage vom 28.11.12 wg.Auswirkungen des neuen Landesglücksspielgesetzes
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Geggus,
wie durch Sie mündlich aufgefordert, ergänze ich meine für die Grünen-Fraktion gestellte obige Anfrage um die Konkretisierung Ihrer Antwort bezüglich der Fälle, in denen die befristete Konzession ausläuft. Ist die Stadt dann in der Lage, unter Bezug auf das inzwischen erlassene neue Landesgesetz eine Konzessionsverlängerung zu verweigern, wenn die verschärften Abstands- und Schutzbestimmungen nicht mehr einzuhalten sind?
Und wer entscheidet künftig grundsätzlich über die Konzessionsverlängerung bzw. Neuerteilung? Nach Auffassung der bündnisgrünen Gemeinderatsfraktion sollte hier in jedem Fall der zuständige Fachausschuss des Gemeinderates einbezogen werden.
In Erwartung Ihrer Antwort begrüße ich Sie, verbunden mit den besten Wünsche zu Weihnachten und für das Neue Jahr 2013
Günter Seifermann
Stadt- und Ortschaftsrat B90/Die GRÜNEN
Baden-Baden-Steinbach
E-Mail vom 19.Dezember 2012 an Herrn Bürgermeister Geggus
Badisches Tagblatt vom 16.Februar 2013
Bad.Neueste Nachrichten vom 08.Oktober 2013
Acher-u.Bühler Bote vom 09.Oktober 2013
Badisches Tagblatt vom 09.Oktober 2013
Neues Landesglücksspielgesetz:
Stadtrat Seifermann will von Bürgermeister Geggus Auskunft zu Spielhallen in Baden-Baden – 500 Meter Abstand zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
Günter Seifermann erinnert den Bürgermeister daran, dass nach dem neuen Landesglücksspielgesetz 500 Meter Abstand zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, sowie zu anderen Spielhallen eingehalten werden müssen.
goodnews vom 14. Juli 2017
Badisches Tagblatt vom 28. Juli 2017
Lage der Spielhallen im Stadtkreis Baden-Baden:
Spielhallen in Baden-Baden vor dem Aus – Nur vier von 16 Spielhallen sollen überleben
Sollten keine rechtlichen Gründe dem entgegenstehen, wird es ab 2021 nur noch vier Spielhallen in Baden-Baden geben. Derzeit bieten 16 Spielhallen im Stadtkreis Glücksspielformate an. Ausführlich geht Michael Geggus in seinem Schreiben auch auf Härtefallanträge von Spielhallenanbietern ein. Einzelfälle seien vom Regierungspräsidium Karlsruhe zu entscheiden.
PDF Schreiben von Bürgermeister Michael Geggus an Stadtrat Seifermann
Badisches Tagblatt vom 11. November 2017
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