Unsere Stadt sollte Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) werden
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gerstner,
auch in unserer Stadt ist in Bezug auf die Fahrradfreundlichkeit noch einiger Handlungsbedarf. Es stellt sich deshalb die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg beizutreten.
Unsere Stadt erhält als Mitglied Beratung und Hilfestellung und regelmäßigen Erfahrungs- und Informationsaustausch, sowie Förderung von Modellprojekten und Aktionen. Als Mitglied kann sich Baden- Baden dann auch um die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ bewerben.
Die bündnisgrüne Gemeinderatsfraktion stellt hiermit den Antrag, im dafür zuständigen Ausschuss zu beschließen, der AGFK-BW beizutreten und die für die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Stadt“ erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Damit verbunden wäre auch die Benennung eines festen Ansprechpartners(in) für den Radverkehr nach außen.
Als Anlage füge ich Unterlagen über Kommunen und Körperschaften bei, die dem Bündnis bereits angeschlossen sind; ebenso als pdf die nötigen Anmeldevordrucke.
Mit freundlichem Gruß
Günter Seifermann Stadt- und Ortschaftsrat B90/Die GRÜNEN
(im Auftrag der bündnisgrünen Fraktion des Gemeinderates Baden-Baden)
Antrag vom 14. Dezember 2011 an Herrn Oberbürgermeister Gerstner

Badisches Tagblatt vom 14. Januar 2012


Antwort OB Gerstner vom 01. März 2012

Badisches Tagblatt vom 15. März 2012 …………….Leserbrief Bad.Tagblatt vom 21. März 2012 und BNN/ABB vom 27. März 2012

Acher- und Bühler Bote vom 22. März 2012
Antrag der bündnisgrünen Gemeinderatsfraktion vom 14.12.2011 auf Beitritt der Stadt Baden-Baden zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK-BW) / Ihr Schreiben vom 01.03.12
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gerstner,
auf unseren obigen Antrag haben Sie mit Schreiben vom 01. März 2012 geantwortet und darin u.a. angekündigt, „Mittel für den nächsten Haushalt 2013 vorzusehen und ein Radverkehrskonzept mit konkreten, abgestimmten Maßnahmen für die Zukunft erstellen zu lassen“.
Die von uns beantragte Mitgliedschaft in der AGFK-BW wollten Sie deshalb zurückstellen, solange keine Gelder für Maßnahmen durch die Stadt bereitgestellt werden.
Sicher ist Ihnen erinnerlich, dass zur Überraschung unserer Fraktion in Ihrem Haushaltsplanentwurf 2013 für Radwegemaßnahmen ein Betrag von null Euro vorgesehen war. Erst auf Antrag des Unterzeichners bei den Haushaltsberatungen wurde dann ein Betrag von € 15.000,— für dieses Jahr in den Haushalt aufgenommen.
Mit Bereitstellung dieses Betrages für Maßnahmen ist die von Ihnen geforderte Voraussetzung für die AGFK-BW-Mitgliedschaft unserer Stadt erfüllt und wir fordern Sie hiermit erneut zum Beitritt auf. Durch diese Mitgliedschaft erhält unsere Stadt Beratung und Hilfestellung, regelmäßigen Erfahrungs- und Informationsaustausch, sowie Förderung von Modellprojekten und Aktionen. Als Mitglied kann sich Baden-Baden dann auch um die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ bewerben.
Ein Blick in unsere Nachbarstadt Bühl zeigt auf, dass man auch dort durch den Beitritt zur AGFK-BW von dieser landesweiten Organisation partizipieren möchte (siehe Anlage).
Mit freundlichem Gruß
Günter Seifermann
Stadt- und Ortschaftsrat
(im Auftrag der bündnisgrünen Gemeinderatsfraktion Baden-Baden)

Schreiben vom 18.April 2013 an Herrn Oberbürgermeister Gerstner

Bad.Neueste Nachrichten vom 20.April 2013 / Badisches Tagblatt vom 20.April 2013
Anlässlich der Verabschiedung des erarbeiteten Baden-Badener Radverkehrskonzeptes im Gemeinderat vom 31. März 2014 erinnerte der bündnisgrüne Stadt- und Ortschaftsrat Günter Seifermann den Oberbürgermeister an seine Zusage im Schreiben vom 16. Mai 2013, der AGFK beizutreten, wenn auch ein Radverkehrskonzept vorliegt. OB Gerstner sagte darauf den sofortigen Beitritt der Stadt zu diesem Bündnis zu, wofür Seifermann dankte.
Baden
Badisches Tagblatt vom 04. April 2014
Kurstadt-will-fahrradfreundlicher-werden.pdfBadisches Tagblatt vom 02. Juli 2014
Bad.Neueste Nachrichten vom 13. November 2014
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