Innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der K 9608 zwischen Kreisel Dr.-Rudolf-Eberle-Str. und Einmündung Vimbucher Straße
Sehr geehrte Frau Gerth,
von Mitbürgern werde ich vermehrt auf innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der K 9608 zwischen Kreisel Dr.-Eberle-Straße und Einmündung der Vimbucher Straße (in beiden Richtungen) hingewiesen und konnte mich selbst davon überzeugen.
Als Sofortmaßnahme habe ich das Gartenamt gebeten, das Ortseingangsschild Höhe Einmündung Vimbucher Straße durch Rückschnitt von Bewuchs wieder sichtbar zu machen.
Nachdem der Ausbau der Straße nicht unbedingt auf innerörtlichen Geschwindigkeitsbereich schließen lässt, scheint es nach meiner Ansicht angebracht zu sein, an 2 – 3 Stellen das Symbol „Tempo 50“ in beiden Richtungen auf der Fahrbahn anzubringen (insbesondere auch im Bereich der Bahnunterführung).
Besondere Gefahrenstellen sind die Fußgänger/Radfahrer-Querungen an den Einmündungen Vimbucher Straße und Schneidweg, sowie im Bereich der beiden Bushaltestellen (Vimbucher Straße und Stadtbahnhalt Rebland).
Bitte prüfen Sie mein Ansinnen und veranlassen rasche Umsetzung. Dafür im Voraus besten Dank.
Mit freundlichem Gruß
Günter Seifermann Stadt- und Ortschaftsrat B90/Die GRÜNEN Baden-Baden-Steinbach
(Mail vom 12. August 2014)
Badisches Tagblatt vom 14. August 2014
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Von: Silke Gerth [mailto:silke.gerth@baden-baden.de]
Gesendet: Donnerstag, 14. August 2014 08:24
Bitte um Pflege- und Markierarbeiten entlang der K 9608 (zwischen Altem Sportplatz und Kreisel Dr.-Eberle-Str.)
Sehr geehrter Herr Seifermann,
herzlichen Dank für Ihre Email vom 12.08.2014. Wir haben den Gemeindlichen Vollzugsdienst beauftragt, im Zuge der K 9608 Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
Im Zuge von Baumaßnahmen auf dem Betriebsgelände der Firma Schöck ist es erforderlich, eine Baustellenausfahrt auf die K 9608 zu schaffen. Um die Sicherheit der Ausfahrtenvorgänge zu gewährleisten, wurde von der Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h verkehrsrechtlich angeordnet. Der Zeitraum der Beschilderung ist gültig bis 31.07.2015. Die von Ihnen angeregte Markierung kann somit derzeit nicht umgesetzt werden. Wir werden dies nach Abschluss der Baumaßnahme erneut prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Gerth Stadtverwaltung Baden-Baden / Fachbereich Bürgerdienste, Sicherheit u. Umwelt Fachgebiet öffentliche Ordnung
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Acher-u.Bühler Bote / BNN vom 16. August 2014
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