GRÜNE: Verzicht auf Grabsteine aus Kinderarbeit auf Baden-Badener Friedhöfen erreicht

Ein leidvolles Thema ist ausbeuterische Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabsteinen, was die Bündnisgrünen zu einem Antrag vom 08. Februar 2010 auf Verbot in der städtischen Friedhofssatzung veranlasste:



Badisches Tagblatt vom 14. April 2010


Antrag der bündnisgrünen Gemeinderatsfraktion vom 18. April 2010:


Antrag der bündnisgrünen Gemeinderatsfraktion vom 21. April 2010:


Wie der zuständige Dezernent, Herr Bürgermeister Hirth einige Wochen später im Gemeinderat mitteilte, konnte er mit den hiesigen Bildhauerbetrieben die gewünschte freiwillige Verzichtserklärung auf Grabsteine aus Kinderarbeit erreichen, was natürlich Lieferungen von außerhalb Baden-Badens nicht ausschließen konnte.



Bad.Neueste Nachrichten vom 31. Mai 2012


Antrag auf Änderung der städtischen Friedhofssatzung zum Thema Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gerstner,
bereits mit Antrag vom 08. Februar 2010 hatte unsere Fraktion beantragt, unsere Friedhofssatzung dahingehend zu erweitern, dass künftig nur noch Grabsteine u.ä.aufgestellt werden dürfen, wenn dafür eine Zertifizierung nach der ILO-Konvention 182 besteht (Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit).
Wie erinnerlich, hatten alle Ortschaftsräte unserer Stadtteile damals der Beschlussvorlage 10.150 und damit unserem Antrag zugestimmt. Die Behandlung im Gemeinderat wurde allerdings mit der Begründung ausgesetzt, weil es für das beantragte Verbot keine Rechtsgrundlage im Baden-Württembergischen Bestattungsgesetz gäbe.
Daraufhin verabschiedete der Baden-Badener Gemeinderat einstimmig eine von uns initiierte Resolution an den damaligen Innenminister, die zur Änderung der Gesetzeslage aufforderte. Auf Vorschlag unserer Fraktion konnte mit den Baden-Badener Steinmetzbetrieben damals ein freiwilliger Verzicht auf Grabsteine aus Kinderarbeit erreicht werden.
Nun hat gestern der Baden-Württembergische Landtag mit großer Mehrheit auf Vorschlag der grün-roten Landesregierung das Bestattungsgesetz unseres Landes dahingehend geändert, dass alle Kommunen in ihren Satzungen Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen verbieten können.
Aus diesem Grund beantrage ich im Auftrag der bündnisgrünen Gemeinderatsfraktion analog unseres Antrages Drs-Nr. 10.150 vom 08.02.10 die Ergänzung unserer Friedhofssatzung mit dem Ziel, den nun vom Landtag ermöglichten Ausschluss von Produkten aus Kinderarbeit auf den Baden-Badener Friedhöfen zu verordnen und nur noch nach ILO-Konvention 182 zertifizierte Grabsteine zuzulassen.
Hintergrund:
Weltweit arbeiten nach neuesten Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 218 Millionen Kinder unter 15 Jahren, davon allein 126 Millionen Kinder unter besonders gefährlichen, ausbeuterischen Arbeitsbedingungen. 73 Millionen sind jünger als 10 Jahre. Hierzu zählt auch die Arbeit in Steinbrüchen. Sie schädigt die Gesundheit der Heranwachsenden durch schwerste körperliche Arbeit.
Es würde uns freuen, wenn Sie kurzfristig die von uns beantragte Beschlussfassung im Gemeinderat herbeiführen würden, damit das Verbot rasch in Kraft treten kann.
Mit freundlichem Gruß
Günter Seifermann
Stadt- und Ortschaftsrat (im Auftrag der bündnisgrünen Fraktion im Gemeinderat Baden-Baden)

Anlagen
Antrag vom 08.02.10 (Drs.10.150)
Pressebericht vom 14.04.10
Antrag Resolution vom 18.04.10
Antrag freiwillige Vereinbarung vom 21.04.10

Bündnisgrüner Fraktionsantrag vom 21. Juni 2012 an Oberbürgermeister Gerstner


Badisches Tagblatt vom 23. Juni 2012



Antrag auf Änderung der städtischen Friedhofssatzung zum Thema Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit / Ihre Antwort vom 06. August 2012
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hirth,
vielen Dank für Ihre Zwischenantwort auf unseren Fraktionsantrag vom 22. Juni 2012 zur Änderung unserer Friedhofssatzung bezüglich Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit.
Sie stellen einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Erfüllung unseres Antrages auf „Ende diesen Jahres“ in Aussicht, weil Sie noch Befürchtungen des Städtetages ausräumen möchten, die mit einer zu erwartenden „Zertifizierungs-Vielfalt“ begründet werden.
Sicher liegt Ihnen noch unser Fraktionsvorschlag vom 21. April 2010 vor, in die damals alternativ mit den hiesigen Baden-Badener Steinmetzbetrieben geschlossene „Freiwillige Vereinbarung“ die Verpflichtung aufzunehmen, die Unbedenklichkeit von Grabmalen und Rohmaterialien durch Zertifikate von „Fair Stone“, „IPEP“ oder „XertifiX“ nachzuweisen.
Zertifikate von jeweils einer dieser Organisationen bieten die Gewähr, dass die gelieferten Grabmale und Rohmaterialien garantiert ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden.
Bitte nehmen Sie diese drei möglichen Zertifikate in Ihrem Beschlussvorschlag zur Änderung der Baden-Badener Friedhofssatzung auf und bringen diese nun kurzfristig in die zuständigen kommunalen Gremien ein.
Mit freundlichem Gruß
Günter Seifermann
Stadt- und Ortschaftsrat
(im Auftrag der bündnisgrünen Gemeinderatsfraktion Baden-Baden)

Brief vom 07. August 2012 an Herrn Bürgermeister Hirth



Badisches Tagblatt vom 10. August 2012

Bündnisgrüner Antrag auf Änderung der B-Badener Friedhofssatzung (Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hirth,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.08., mit welchem Sie auf meinen Vorschlag von drei bewährten Zertifizierungen antworten. Leider übersehen Sie nämlich darin wieder, dass Ihre Verhandlungen mit den Steinmetzbetrieben und auch die bisherige freiwillige Vereinbarung nur die hiesigen Betriebe umfassten. Betriebe aus Lahr, Offenburg, Willstätt, Schutterwald, Oberkirch und aus dem Karlsruher Raum (wie sie auch gegen die Kehler Satzung klagen) waren bisher weder in Ihre Verhandlungen einbezogen, noch an Ihre freiwillige Vereinbarung gebunden. Da hilft nur eine rasche Änderung unserer Satzung; – ob mit oder ohne Zustimmung unserer hiesigen Steinmetze.
Nachstehend die Info über Kläger und Hintergrund der Klage gegen die Kehler Verordnung. Keiner der Kläger kommt aus der Stadt Kehl selbst.
Mit freundlichem Gruß
Günter Seifermann
Stadt- und Ortschaftsrat B90/Die GRÜNEN
Baden-Baden-Steinbach

Klage gegen Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit / Steinmetze gegen Kehler Verordnung
Kehl/Mannheim. Steinmetzfirmen aus Lahr, Offenburg, Willstätt, Schutterwald und Oberkirch klagen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegen die Stadt Kehl. Der Grund für den Normenkontrollantrag: Die Stadt hat in ihrer Friedhofssatzung die Aufstellung von Grabmalen verboten, die mithilfe von ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt worden sind.
Am 30. November 2011 hat der Gemeinderat der Stadt Kehl eine neue Friedhofssatzung erlassen, in der Paragraph 13 Absatz 2 Satz 2 folgendes bestimmt: „Es dürfen nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind. Jedem Antrag auf Genehmigung nach den Absätzen 1 bis 3 sind Nachweise über die Produktionsbedingungen beizufügen. Sie sind Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit.“
Dagegen haben nun die verschiedenen Steinmetzfirmen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gestellt. Vertreten werden sie dabei von einem Wiesbadener Rechtsanwalt, der gerade mit einem entsprechenden Antrag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert ist. Der Verwaltungsgerichtshof hatte festgestellt, dass das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen solche Regelungen zulasse.
Die Stadt Kehl sieht dem Normenkontrollantrag, heißt es in einer Pressemitteilung, gelassen entgegen. Zum einen hat sie sich beim Erlass der Vorschrift in der Friedhofssatzung an der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs orientiert, zum anderen gilt seit dem 30. Juni ein neuer Paragraph im Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, der die Kommunen ausdrücklich ermächtigt, entsprechende Regelungen zu treffen. Das Gericht wird bei seiner Entscheidung über den Normenkontrollantrag die aktuelle Rechtslage zugrunde legen.

E-Mail vom 17. August 2012 an Herrn Bürgermeister Hirth


BT vom 12.06.15 Grabsteinverbot kippt

Badisches Tagblatt vom 13. Juni 2015


BNN 03.09.16  B-Baden muss Friedhofssatzung ändern

BNN vom 03. September 2016


 

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