Grüne Fraktion beantragt erfolgreich Erhöhung des B-Badener Vergnügungssteuersatzes auf 25 v.H.

Antrag auf Erhöhung der Vergnügungssteuersätze und Satzungsanpassung an weitere Steuergegenstände
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gerstner,
im Auftrag der bündnisgrünen Gemeinderatsfraktion beantrage ich hiermit folgendes:
Der Gemeinderat beschließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit von derzeit 15 v.H. auf künftig 22 v.H. des Einspielergebnisses und die entsprechende Anpassung der monatlichen Pauschal-Sätze für Spielgeräte ohne Geldgewinnmöglichkeit innerhalb und außerhalb von Spielhallen.
Außerdem muss auch der Einbezug weiterer Steuergegenstände bei unserer Baden-Badener Vergnügungssteuer beraten und beschlossen werden. Orientierungshilfe kann hier die seit November geltende Vergnügungssteuersatzung der Stadt Freiburg i.Br. geben, die als Anlage diesem Antrag beigefügt ist.
Begründung:
Nach Vorliegen eines stärkenden Urteils des VGH Baden-Württemberg ist der Weg frei,
auch durch Erhöhung der Spielautomatensteuer eine Lenkungsfunktion zur Verringerung
des Spielhallenbestandes anzuwenden. Obwohl diese Steuer keine Zweckbindung hat, aus den Steuer-Mehreinnahmen auch verstärkt Maßnahmen zur Suchtprävention unterstützt werden.
Mit der beantragten Erhöhung ist auch eine Lenkungsfunktion beabsichtigt: Der Bestand an Spielhallen wird verringert, ohne ihn zu erdrosseln und ein spürbarer Beitrag zur Eindämmung der Spielsucht dadurch geleistet.
Beispiele: Heidenheim 18 v.H., Tübingen 20 v.H., Ulm 22 v.H., Stuttgart 22 v.H., Mannheim 22 v.H. und Freiburg 22 v.H.
Mit freundlichem Gruß
Günter Seifermann
Stadt- und Ortschaftsrat
(für die Gemeinderatsfraktion von B90/Die GRÜNEN)

Antrag vom 10.März 2013 an Herrn Oberbürgermeister Gerstner



Kurstadt-Nachrichten vom 10.April 2013



Badisches Tagblatt vom 13.März 2013


Erinnerung an Antrag auf Erhöhung und Ausweitung der Vergnügungssteuer in Baden-Baden vom 10.03.13
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gerstner,
darf ich Sie unter Hinweis auf den nachstehenden Zeitungsbericht aus Offenburg an den Ihnen seit 10. März 2013 von mir vorliegenden Antrag auf Erhöhung und Ausweitung der Baden-Badener Vergnügungssteuer (siehe Anlage pdf) erinnern?
Wie erinnerlich, kamen während der Haushaltsberatungen von allen Fraktionen positive Rückmeldungen zu unserem Antrag, worauf Sie rasche Beschlussvorlage zur Abstimmung zugesagt hatten.
Für Veranlassung einer Beschlussvorlage wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Günter Seifermann
Stadt- und Ortschaftsrat B90/Die GRÜNEN
Baden-Baden-Steinbach

E-Mail vom 15.Juni 2013 an Herrn Oberbürgermeister Gerstner


Baden-Badener Grünen fordern erneut Erhöhung der Vergnügungssteuer: Steuern sollen für Spielhallen von 15 auf 22 Prozent steigen
Spielautomatenhallen stehen auch in Baden-Baden nicht auf den oberen Platzen der Wunschliste von Bürgern und Gemeinderat. Doch Baden-Baden ist dennoch für Betreiber von Spielautomaten ein attraktiver Standort, denn die an die Stadt abzuführende Vergnügungssteuer beträgt in unserer Stadt nur 15 Prozent. In Stuttgart, Mannheim und Freiburg beträgt der Steuersatz 22 Prozent. Auf dieses Niveau soll sich auch Baden-Baden mit seiner Vergnügungssteuer begeben, fordert Günter Seifermann für seine Kollegen der Fraktion der Grünen im Baden-Badener Gemeinderat und erinnert an sein Schreiben vom 10. März diesen Jahres.
Darin heißt es: «Der Gemeinderat beschließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit von derzeit 15 Prozent auf künftig 22 Prozent des Einspielergebnisses und die entsprechende Anpassung der monatlichen Pauschal-Sätze für Spielgeräte ohne Geldgewinnmöglichkeit innerhalb und außerhalb von Spielhallen.» Oberbürgermeister soll nun eine Beschlussvorlage für den Gemeinderat in diesem Sinne vorbereiten lassen, wünschen die Grünen.

good News Baden-Baden vom 17.Juni 2013



Badisches Tagblatt vom 17.Juni 2013







Bad.Neueste Nachrichten vom 11.November 2013


Stellungnahme der Fraktion B90/Die Grünen im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden zu Drs-Nr. 13.363 in der Sitzung des Gemeinderates vom 25. November 2013
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
nachdem unser Antrag vom 10. März auf Erhöhung der Vergnügungssteuersätze und Satzungsanpassung an weitere Steuergegenstände bereits in den Haushaltsberatungen vom März fraktionsübergreifend positiv zur Kenntnis genommen wurde, hat es uns doch überrascht, dass es immerhin mehrerer Erinnerungen brauchte, bis die erste Version dieser Beratungsunterlagen im Hauptausschuss vom 21.11. zur Beratung vorgelegt wurde.
Ergänzt wurde diese Beschlussvorlage dann wegen eines festgestellten Rechenfehlers durch eine Tischvorlage für den Hauptausschuss.
Bei den Beratungen im Hauptausschuss konnten wir mit Ergänzungsanträgen die Verwaltung davon überzeugen, wie von uns beantragt auf die 22 v.H. des Nettospielergebnisses zu gehen, was 18,5 v.H. des Bruttospielergebnisses entspricht.
Auch konnten wir durch unseren Antrag erreichen, dass die von der Verwaltung für Spielgeräte ohne Geldgewinnmöglichkeit vorgeschlagenen Steuersätze pro Monat für Spielhallen von EUR 130,— auf EUR 80,— und außerhalb von Spielhallen von EUR 65,— auf EUR 30,— gemäß der heutigen Vorlage reduziert werden. Diese Senkung für Billard-, Dart- und Tischfußballgeräte war der Grünen Fraktion ein wichtiges Anliegen.
Nachdem sowohl unser Antrag auf Erhöhung der Vergnügungssteuersätze auf 22 v.H., wie auch die Erweiterung auf weitere Besteuerungstatbestände analog der von uns im Antrag vorgeschlagenen Handhabung der Stadt Freiburg nun in der ergänzenden Vorlage der Verwaltung für die heutige Sitzung zum Beschluss vorgeschlagen wird, danken wir für diese Ergänzung, die zwischen der Hauptausschusssitzung und der heutigen Sitzung des Gemeinderates erarbeitet wurde, wofür unsere Fraktion insbesondere Ihnen, sehr geehrter Herr Gerstner, herzlich dankt
Es bleibt zu hoffen, dass mit den doch beträchtlichen Mehreinnahmen bei der Vergnügungssteuer nun auch die von uns erhoffte Lenkungsfunktion erreicht wird, wobei wir natürlich mit diesen Mehreinnahmen auch verstärkt Maßnahmen zur Suchtprävention unterstützen sollten.
Die bündnisgrüne Fraktion stimmt der heute abschließend ergänzten Beschlussvorlage zu.
Günter Seifermann




Badisches Tagblatt vom 26.November 2013




BNN und Acher-u.Bühler Bote vom 27.November 2013



    BNN vom 13. November 2017


Erotikbetriebe und Glücksspiel sollen in Baden-Baden teurer werden – Grüne fordern Erhöhung der Vergnügungssteuersätze

Erotikbetriebe und Glücksspiel sollen in Baden-Baden teurer werden - Grüne fordern Erhöhung der Vergnügungssteuersätze
In einem Antrag an die Baden-Badener Rathausspitze fordern die Grünen eine «Erhöhung der Vergnügungssteuersätze auf Spielautomaten und für Erotikbetriebe in unserer Stadt». So lautet der Antrag, den Stadtrat Günter Seifermann formulierte.

Es ist davon auszugehen, dass sich die klamme Stadtverwaltung dem Ansinnen der Grünen nicht verschließt. So dürften die diversen Laster in Baden-Baden vermutlich schon bald etwas teurer werden.  Der Antrag der Grünen im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

im Auftrag der bündnisgrünen Gemeinderatsfraktion beantrage ich hiermit folgendes:

Der Gemeinderat beschließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit von derzeit 22 v.H. auf künftig 25 v.H. des Einspielergebnisses und die entsprechende Anpassung der monatlichen Pauschal-Sätze für Spielgeräte ohne Geldgewinnmöglichkeit innerhalb und außer-halb von Spielhallen.                 Im gleichen Umfang dieser Erhöhung sollen auch die Vergnügungssteuersätze für Erotikbetriebe in unserer Stadt angepasst werden.

Begründung: Bereits am 10. März 2013 hat der Unterzeichner die damalige Erhöhung von 15 auf 22 % und die Besteuerung von Erotikbetrieben beantragt, was dann im November 2013 vom Gemeinderat auch beschlossen wurde. Jährliche Mehreinnahmen von über 400.000,– Euro bei der Vergnügungssteuer wurden dadurch erzielt.

Inzwischen haben viele vergleichbare Städte ab 2016 oder 2017 ihre Steuersätze angepasst, beispielsweise Stuttgart und Freiburg auf 24 %, Mosbach, Ettlingen, Mengen, Rastatt und Überlingen auf 25 %. Diesem Beispiel sollte unsere Stadt folgen um ihren um-fangreichen und erheblich gestiegenen Aufwendungen im Sozialhaushalt nachzukommen.

Mit freundlichem Gruß
Günter Seifermann
Stadt- und Ortschaftsrat
(für die Gemeinderatsfraktion von B90/Die GRÜNEN)

goodnews vom 13. November 2017


Badische Neueste Nachrichten (BNN) vom 14. November 2017


Vergnügungssteuer: Einstimmig billigte der Hauptausschuss den Antrag von Günter Seifermann, den Vergnügungssteuersatz auf Spielautomaten und Erotikbetriebe von derzeit 22 auf 25 Prozent des Einspielergebnisses zu erhöhen. Für das kommende Jahr kann allerdings nur die halbe Steuererhöhung realisiert werden.

Badisches Tagblatt vom 14. November 2017


Badisches Tagblatt vom 14. April 2018


 

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