Mehrere Bürgerhinweise veranlassten Stadt- und Ortschaftsrat Günter Seifermann zu folgendem Schreiben an die städtische Straßenverkehrsbehörde:
Von: Günter Seifermann
Gesendet: Mittwoch, 11. Juli 2018 13:51
An: manfred.schmalzbauer@baden-baden.de
Betreff: Beschilderungsthematik an der Einmündung der Mühlsteinstraße in die südliche Yburgstraße (vor Raiffeisenmarkt Steinbach)
Sehr geehrter Herr Schmalzbauer, sehr geehrte Frau Gerth,
bitte planen Sie anlässlich Ihrer nächsten Verkehrsschau einen Vor-Ort-Termin vor dem Steinbacher Raiffeisenmarkt ein. Dort wurde von Ihrer Behörde ein Halteverbot von MO-FR 8 – 17 Uhr angeordnet und auch beschildert. Aufmerksame Mitbürger weisen mich darauf hin, dass dieses Halteverbot den gleichzeitig vorgeschriebenen Abstand von 5 Metern vor der Einmündung der Mühlsteinstraße (Brücke) in die südliche Yburgstraße nicht berücksichtigt und deshalb außerhalb der Halteverbotszeiten unmittelbar bis zur Einmündung (Brücke) geparkt werden kann. Bitte prüfen Sie deshalb, ob die Halteverbotsbeschilderung diesbezüglich korrekt ist. Ich denke, man sollte hier das Halteverbot mit dem 5-m-Abstand beschildern und den Zwischenraum zur Brücke als Sperrfläche markieren.
Gleichzeitig wird weiteres Problem angesprochen: Der Hof der Raiffeisengenossenschaft ist zwar Privatgelände, wird aber zwischen der Sommerstraße und der südlichen Yburgstraße als öffentliche Verkehrsfläche stark genutzt. Unklar ist hier -insbesondere für Ortsunkundige-, ob hier „rechts vor links“ gilt, oder der private Hof in jedem Fall mit seiner Zufahrt untergeordnet ist. Um alle Zweifel auszuräumen, empfehle ich Ihnen die Aufbringung sog. „Haltelinien“, die eine „Rechts-vor-Links“-Regelung markieren. Gerne höre ich von Ihnen und begrüße Sie
mit freundlicher Empfehlung
Günter Seifermann Stadt- und Ortschaftsrat Baden-Baden-Steinbach
Anlage Foto
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Badisches Tagblatt vom 23. August 2018
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